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USB Sticks

 

Speicherkarten
I. Vergütung gemäß §§ 54, 54a UrhG für die Zeit ab dem 01.07.2012
Die Vergütung für die von der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst wahrgenommenen
Vergütungsansprüche nach den §§ 54, 54a UrhG beträgt, jeweils zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer (zur Zeit 7%):
Produkt                                                        Vergütung je Stück
1. USB-Sticks mit einer Speicherkapazität  4 GB* € 0,91
2. USB-Sticks mit einer Speicherkapazität > 4 GB* € 1,56
3. Speicherkarten mit einer Speicherkapazität  4 GB* € 0,91
4. Speicherkarten mit einer Speicherkapazität > 4 GB* € 1,95
* Gigabyte


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II. Definitionen
1. USB-Sticks
USB-Sticks sind kompakte, wieder beschreibbare Wechselspeichermedien mit eigenem
Gehäuse und mit eingebautem Universal Serial Bus (USB) - Stecker, auf denen Informationen
wie Text, Bilder, Audio und Video in Form von digitalen Daten mittels sogenannter
nicht rotierender Technologie gespeichert werden können und die als Wechseldatenträger
oder als Speichererweiterung benutzt werden können.
Der Universal Serial Bus (USB) ist eine serielle Schnittstelle zur Verbindung von mit USB
ausgestatteten Geräten und/oder Speichermedien, die im laufenden Betrieb miteinander
verbunden und deren Eigenschaften ggf. nach Installation eines entsprechenden Treibers
automatisch erkannt werden können.


2. Speicherkarten
Speicherkarten, auch Flash Card oder Memory Card genannt, sind kompakte, wieder beschreibbare
Wechselspeichermedien ohne eine Schnittstelle des Typs Universal Serial
Bus, auf denen Informationen wie Text, Bilder, Audio und Video in Form von digitalen Daten
mittels sogenannter nicht rotierender Technologie gespeichert werden können und die
als Wechseldatenträger oder als Speichererweiterung benutzt werden können.


III. Anwendungsbereich
Dieser Tarif gilt für alle Speichermedien der bezeichneten Typen, die in Deutschland hergestellt
oder im Sinne von § 54b UrhG nach Deutschland gewerblich eingeführt oder wieder
eingeführt und in der Zeit ab dem 01.07.2012 in Deutschland veräußert oder in Verkehr
gebracht wurden bzw. werden.


IV. Sonstiges
Dieser Tarif ersetzt den Tarif „USB-Sticks und Speicherkarten“, veröffentlicht im Bundesanzeiger
vom 27.04.2010, mit Wirkung ab dem 01.07.2012.
Gemäß Bekanntmachung nach § 54h Abs. 3 S. 2 UrhG vom 21.01.2009, veröffentlicht im
Bundesanzeiger Nr. 22 vom 11.02.2009, ist gemeinsame Empfangsstelle für Mitteilungen
nach § 54b Abs. 3 und § 54e UrhG die Zentralstelle für private Überspielungsrechte
(ZPÜ), Postfach 80 07 67, 81607 München.